Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Schulpädagogik mit dem Schwerpunkt Schulentwicklungsforschung und Experiential Learning) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.mspaed.phil.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 26. Oktober 2021
Letzte Überprüfung: 26. Oktober 2021

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • PDF-Dokumente, die nach dem 23.09.2018 erstellt wurden, sind noch nicht barrierefrei zugänglich.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.

Begründung

Der Webauftritt des Lehrstuhls Schulpädagogik mit dem Schwerpunkt Schulentwicklungsforschung und Experiential Learning wurde vor dem 23.09.2018 veröffentlicht und entspricht daher nur teilweise dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Aufgrund des Umfangs des Webauftritts war eine umfangreiche, barrierefreie Gestaltung bisher nicht möglich und Fehler sind hier nicht gänzlich vermeidbar.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Prof. Dr. Thomas Eberle

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München